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Beim Thema Badebecken gibt es oft Diskussionen bis hin zu Streitigkeiten welche Poolgrößen nun in Kleingärtnervereinen zulässig sind.
Die Rahmenkleingartenordnung legt fest, dass transportable Kinderplanschbecken vom Vorstand während der Gartensaison erlaubt werden können.
Diese Pools sollen nicht mehr als 3 m³ Wasser fassen. Neu ist die Festlegung, dass die Poolhöhe nunmehr 0,6 m betragen kann. Die mögliche Füllhöhe ist mit maximal 0,5 m bestimmt..
Viele Gartenfreunde wollen größere Pools aufstellen, da es im Handel oft preiswerte Modelle gibt und nicht nur die Kinder, sondern auch die Pächter selbst gern im kühlen Nass sitzen wollen. Doch hier gibt es oft zahlreiche Probleme: Große Pools mit mehreren tobenden Badegästen bewirken auch eine große Geräuschkulisse, die vielen Nachbarpächtern die Ruhe rauben – die Vorstände und Schlichter können ein Lied davon singen.
Doch ein Kleingärtnerverein ist kein Freibad. Vielmehr sollen kleine Kinder die Möglichkeit haben, im und mit dem Wasser zu spielen. Große Kinder und Erwachsene können sich unter einer Freiluftdusche erfrischen und zum Schwimmen in Freibäder und zu Badeseen gehen.
In unserem Gartenverein findet man immer mehr Gärten in denen ohne Genehmigung vom Vorstand, große Pools aufgebaut Sind. Anbaufläche findet man dagegen nur sehr kleine Oder es ist keine Anbaufläche vorhanden.
Diese Gärten zählen als Wochenendgrundstück und Sind nicht Kleingärtnerisch genutzt.
Ein Kleingartenverein ist an die Regeln des Bundeskleingartengesetzes gebunden, um eine günstige Pacht zu erhalten. Es ist also erforderlich diese Gesetze einzuhalten.
Bei der letzten Ablesung wurde festgestellt das 90 % der Wasseruhren im Verein, schon mehr als sechs Jahre in Gebrauch sind.
In Deutschland müssen Wasserzähler laut Gesetz mindestens alle sechs Jahre ausgetauscht werden.
Beim Kauf ist auf eichfähige Zähler zu achten
Nicht jeder Wasserzähler ist für eine Eichung geeignet. Nur Zähler und Wasseruhren mit einer EWG- Zulassung oder einer nationalen Zulassung ( MID ) und der sich hieraus ergebenden Kennzeichnung sind für die Beglaubigung vorgesehen.
Ausnahmeregelungen bei Eichfristen
Nach Informationen des Eichamtes, verlängern sich die Eichfristen, durch den nur halbjährlichen Gebrauch der Kaltwasserzähler in Gartenanlagen nicht. Auch ein Ausbauen der Wasserzähler in den Wintermonaten führt zu keiner Verlängerung der Eichfristen. Die gesetzlichen Eichfristen können auch durch vereinsinterne Regelungen nicht außer Kraft gesetzt werden!